Von einer Arbeitnehmerentsendung ist grundsätzlich dann zu sprechen, wenn ein Arbeitgeber seinem inländischen Arbeitnehmer die Weisung gibt, im Ausland eine Beschäftigung für ihn auszuüben. Dabei ist es möglich, den Arbeitnehmer zuvor mit dem Ziel einzustellen, diesen ins Ausland zu entsenden. Bei einem Auslandsaufenthalts sind spezielle arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften zu beachten.
Tschechische Republik
Arbeitsrecht in der Tschechischen Republik
Quelle: GTAI


