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Brasilien

Arbeitsrecht: Leiharbeitsverhältnisse jetzt bis zu 9 Monate möglich


Das Arbeitsministerium in Brasilien hat am 2.6.2014 eine neue Resolution (Nr. 789/2014) zur Regelung von befristeten Arbeitsverhältnissen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung erlassen.
Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisse werden im Gesetz Nr. 6.019/1974 und Dekret Nr. 73.841/1974 geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass ein Leiharbeitsverhältnis grundsätzlich eine Dauer von 3 Monaten nicht überschreiten darf (Art. 10 Gesetz Nr. 6.019/1974). Allerdings wird das Arbeitsministerium ermächtigt, durch Verordnung abweichende Regelungen festzulegen.

Durch Erlass der neuen Resolution kann die Dauer eines solchen Arbeitsverhältnisses verlängert werden und nun bis zu 9 Monate betragen (Art. 2 Resolution). Weitere Verlängerungen oder der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages sind dann nicht mehr möglich.

Der Einsatz von Leiharbeitern und die Verlängerung entsprechender Verträge sind vom brasilianischen Arbeitsministerium zu genehmigen. Anträge sind dabei von den Zeitarbeitsfirmen auf elektronischem Wege beim Arbeitsministerium über das Unternehmensregister-System SIRETT (Sistema de Registro de Empresa de Trablho Temporário) einzureichen (Art. 4 Resolution).

Quelle: GTAI - Germany Trade and Invest