Grenzüberschreitende Dienstleistungen können verschiedenartig ausgeführt werden. So kann beispielsweise ein deutscher Ein-Mann-Unternehmer seine Dienstleistung für den tschechischen Auftraggeber in Tschechien ausführen oder ein Unternehmen kann seine Mitarbeiter nach Tschechien entsenden. Eine tragende Rolle spielt dabei die Frage des Arbeitsschutzes. Die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz wird dabei von den jeweils acht regionalen Arbeitsinspektoraten wahrgenommen. Diese überprüfen die Einhaltung von Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften. Bei Verstößen können Bußgelder auferlegt werden.
Tschechische Republik
Arbeitsschutz in der Tschechischen Republik
Quelle: GTAI


