Die Ausfuhr dieser Geräte ist wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt möglich.
Seit dem 20. März 2020 können Geräte für die Sauerstofftherapie, Teile und Zubehör (Position 9019 20 10 des gemeinsamen Zolltarifs des Mercosur) nur noch mit einer Genehmigung des Ministeriums für produktive Entwicklung (Ministerio de Desarollo Productivo) ausgeführt werden. Darüber hinaus ist die Intervention des Ministeriums für Gesundheit notwendig. Die Maßnahme wird bis zum 12. März 2021 gelten.
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