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Argentinien
Argentinien - Einmanngesellschaft jetzt auch für Start-ups interessant
(GTAI) Seit der Zivil- und Handelsgesetzreform in 2015 besteht in Argentinien die Möglichkeit, eine Einmanngesellschaft zu gründen. Eine mit Änderungsgesetz Nr. 27.290/2016 vorgenommene Änderung des Gesetzes der Handelsgesellschaften (Ley de Sociedades Comerciales, Gesetz Nr. 19.550/1984) macht die Einmanngesellschaft jetzt auch attraktiver für Start-up Unternehmen. Die Einmanngesellschaft kann nur in Form einer Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima) gegründet werden, wobei der Zusatz "Sociedad Anónima Unipersonal" oder "S.A.U." zu führen ist.
Quelle: www.gtai.de


