Digitale Arzneimittelkennzeichnung
Ab dem 1. Juli müssen alle Arzneimittel, die für den russischen Markt bestimmt sind, mit einem eindeutigen digitalen Code gekennzeichnet werden, um vor Fälschungen zu schützen und den Weg der Medikamente vom Hersteller bis zum Endverbraucher verfolgen zu können.
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Änderungen bei der Arzneimittelwerbung
Der Föderale Antimonopoldienst Russlands erlaubt Werbung im Bereich medizinischer Anwendungen nur mit einer entsprechenden Lizenz.
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Neues Verfahren für das Inverkehrbringen nicht gekennzeichneter Arzneimittel vom 1. Juli 2020 bis zum 1. Januar 2021
Die Verordnung gilt für Arzneimittel, die ohne Anbringung von Identifikationsmitteln innerhalb der Russischen Föderation vom 1. Juli 2020 bis zum 1. Oktober 2020 und außerhalb Russlands bis zum 1. Oktober 2020 hergestellt werden.
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