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Tschechische Republik

Aufenthaltsbestimmungen und Meldebestimmungen in der Tschechischen Republik


Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz brauchen für eine Einreise nach Tschechien lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Bei einem Aufenthalt von über 30 Tagen muss innerhalb von 30 Tagen eine Meldung bei der Fremdenpolizei (odboru cizinecké policie) vorgenommen werden. Wird dieser Zeitraum während eines Aufenthalts in einem Hotel überschritten, erfolgt die Meldung automatisch. Bei einem Aufenthalt von über drei Monaten kann eine temporäre Aufenthaltserlaubnis (potvrzení o přechodném pobytu občana EU) beantragt werden. Diese ist für EU-Bürger jedoch nicht verpflichtend.

Quelle: GTAI