Ein Anfang April 2011 vom indonesischen Parlament verabschiedetes neues Gesetz (Immigration Law) bringt für ausländische Ehepartner und Kinder aus Mischehen sowie für ausländische Investoren deutliche Verbesserungen bei der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Nach den neuen Bestimmungen können ausländische Ehepartner bereits nach zwei Jahren ab dem Datum der Eheschließung mit einer Person indonesischer Staatsangehörigkeit eine Daueraufenthaltserlaubnis („Kitap“) erhalten. Die Pflicht zur jährlichen Erneuerung der Erlaubnis entfällt zukünftig. Bei einer Ehedauer von mindestens zehn Jahren kann der ausländische Partner auch nach einer Ehescheidung seine Aufenthaltserlaubnis beibehalten. Ausländische Ehepartner dürfen in Zukunft auch eine Erwerbstätigkeit in Indonesien aufnehmen. Bisher benötigten sie dafür einen Sponsor. Ausländische Investoren, die ohne Unterbrechung mindestens drei Jahre in Indonesien gearbeitet haben, erhalten zukünftig ebenso eine Daueraufenthaltsgenehmigung. Bisher galt eine Mindestdauer von fünf Jahren.


