Die im Oktober verabschiedete RegierungsverordnungNr. 635 der Russischen Föderation beinhaltet Änderungen bei denVisa-Bestimmungen. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
Neben dem russischen Außenministerium ist nunmehr auch dieMigrationsbehörde des russischen Innenministeriums (MinisterstwoWnutrennich Del - MVD) berechtigt, Visa auszustellen, zu verlängernoder zu annullieren.
Die Grenzschutzbehörden des Föderalen Sicherheitsdienstes (Federal’naja Migracionnaja Slushba - FMS, www.fms.gov.ri)sind berechtigt, an den Grenzübergangsstellen Visa zu verlängern odergegebenenfalls zu annullieren. Die ausstellenden Behörden sindberechtigt, die Aufenthaltsdauer innerhalb der Visa-Gültigkeit zubestimmen.
Wichtig: Die maximale Aufenthaltsdauer bei Mehrfach-Visa beträgtnunmehr 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums. Darauf weist dasMoskauer Büro von Roedl und Partner in seinem Russland-Newsletter vomNovember 2007 (Seite 7) hin.
Von dieser Regelung sind Ausländer mit Arbeitsvisa, das heißtVisa die entweder aufgrund einer Arbeitsgenehmigung für die - beirussischen juristischen Personen eingestellten - Ausländer für ein Jahroder für akkreditierte Mitarbeiter ausländischer Repräsentanzenausgestellt wurden.
Von dieser Regelung sind Ausländer, die als akkreditierteMitarbeiter bei einer Repräsentanz oder einer russischen Firmaangestellt sind, und ihre Visa beispielsweise über Reisebüros, Fondsoder Visavermittlungs-Organisationen beantragt haben und nicht überakkreditierende Stellen oder durch die territoriale Einheit desFöderalen Migrationsdienstes Russlands (zum Beispiel durch die Leitungdes Föderalen Migrationsdienstes in der Stadt Moskau).
Quelle: Reinhard Wagner, E-Mail: wagner@hannover.ihk.de, 21.11.2007; http://www.hannover.ihk.de/index.php?id=russland_auslaender
Letzte Änderung: 22.11.2007 durch Nicole Fahlbusch


