direkte Bereichesauswahl

China

Ausländische Investitionen werden einfacher


Seitdem ausländische Unternehmen in China100-prozentige Handels- bzw. Vertriebsgesellschaften (Foreign-InvestedCommercial Enterprise oder kurz FCE) gründen können, ist dort einregelrechter Antragsboom ausgebrochen. Darauf hat das chinesischeHandelsministerium (MOFCOM) nunmehr reagiert.
Seit dem 1.3.2006 bedürfen Anträge zur Errichtung einesVertriebsunternehmens grundsätzlich nicht mehr der Genehmigung durchdas MOFCOM. Davor mussten Anträge zunächst bei der örtlich zuständigenHandelsbehörde eingereicht werden, die diese dann an das MOFCOM inBeijing zur abschließenden Prüfung und Bewilligung weiterleitete.Dieses zweistufige Verfahren nahm durchschnittlich drei Monate inAnspruch.
Nach den neuen Bestimmungen müssen die Anträge nur noch durch dielokalen Behörden abgesegnet werden. Für Vertriebsunternehmen, die inspeziellen Warenbereichen (z.B. Tabak, Kraftfahrzeuge, Getreide, Öl)tätig sind, gilt das neue Verfahren allerdings nicht. Sie benötigenweiterhin eine Genehmigung durch das MOFCOM.
Weitere Informationen im Internet unter:
www.kpmg.com.cn/en/virtual_library/Tax/china_alert/2006/Issue03_0106.pdf


Letzte Änderung: 02.06.2006 durch Klaus Bleibaum