Bisher sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit ausländischer Beteiligung von staatlichen Förderprogrammen und gesetzlichen Erleichterungen praktisch ausgeschlossen. Unternehmen, die von Förderprogrammen profitieren wollen, dürfen bis zu maximal 49% in ausländischer Hand sein – ein k.o. Kriterium für Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen.
Dies soll nun anders werden. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet (www.kommersant.ru/doc/3156930), der diese Ungleichbehandlung beendet. Ziel ist, mehr ausländische KMU nach Russland zu locken. Nach dem Gesetzesentwurf sollen zukünftig auch KMU mit mehr als 49 % ausländischer Beteiligung staatliche Vergünstigungen erhalten. Der Entwurf wird in Kürze auf der Internetseite www.regulation.gov.ru zur öffentlichen Diskussion gestellt werden.
Den vollständigen Text finden Sie im Anhang.


