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Russland

Ausländische KMU erhalten Zugang zu Vergünstigungen


Bisher sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit ausländischer Beteiligung von staatlichen Förderprogrammen und gesetzlichen Erleichterungen praktisch ausgeschlossen. Unternehmen, die von Förderprogrammen profitieren wollen, dürfen bis zu maximal 49% in ausländischer Hand sein – ein k.o. Kriterium für Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen.

Dies soll nun anders werden. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet (www.kommersant.ru/doc/3156930), der diese Ungleichbehandlung beendet. Ziel ist, mehr ausländische KMU nach Russland zu locken. Nach dem Gesetzesentwurf sollen zukünftig auch KMU mit mehr als 49 % ausländischer Beteiligung staatliche Vergünstigungen erhalten. Der Entwurf wird in Kürze auf der Internetseite www.regulation.gov.ru zur öffentlichen Diskussion gestellt werden.

Den vollständigen Text finden Sie im Anhang.

Quelle: Brand & Partner, Moskau

Dateien:
verguenstigungen_fuer_auslaendische_kmu.pdf