Wie allgemein bekannt ist, benötigen russische Unternehmen zur Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern eine sog. Quote für den Erhalt von Arbeitsgenehmigungen. Die Höhe der Quote variiert von Jahr zu Jahr, sowohl insgesamt als auch in Bezug auf die einzelnen Regionen. Die Anträge auf die Quotenerteilung für das nächste Jahr sind bis zum 1. Mai des laufenden Jahres einzureichen.
Russland
Ausnahmen von der Quote für den Erhalt von Arbeitsgenehmigungen bei ausländischen Mitarbeitern
Quelle: Rödl&Partner, Moskau


