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BAFA: EINFUHRBESCHEINIGUNG


DasBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Merkblätterzur Wareneingangsbescheinigung und zur internationalenEinfuhrbescheinigung veröffentlicht.


 Miteiner Wareneingangsbescheinigung (WEB) wird auf der Grundlage einererteilten Internationalen Einfuhrbescheinigung der tatsächliche Eingangder Waren im Bestimmungsland bestätigt. Im Ausland wird die WEB als"Delivery Verification Certificate" bezeichnet.


 EineInternationale Einfuhrbescheinigung (IEB) ist in bestimmten Fällen dieVoraussetzung dafür, dass die Genehmigungsbehörde des Lieferlandes eineAusfuhrgenehmigung erteilt. Im Ausland wird die IEB als "InternationalImport Certificate" bezeichnet.


Inden Merkblättern wird beschrieben, in welchen Fällen Bescheinigungenbenötigt werden, wie die Antragsformulare auszufüllen sind und wie dieAntragstellung zu erfolgen hat. Außerdem findet sich auf derInternetseite die Möglichkeit, nach einmaliger Registrierung beim BAFA,die Vordrucke elektronisch auszufüllen.


Hier finden Sie die Merkblätter und Formulare:


www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/antragstellung/ieb_web/index.html


           


Quelle: IHK-SPEZIAL International 09/2007


Letzte Änderung: 31.08.2007 durch Klaus Bleibaum