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Frankreich

Bagatellverfahren


Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und französischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (seit 14.7.2017 bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. ...

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Quelle: gtai