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Bahrain verabschiedet Umsatzsteuergesetz - Steuersatz von 5% gilt ab 1. Januar 2019


AUS ERSTER HAND: Aktuelle Informationen über das Emirat Dubai und die Golfregion - Ein Service der InterGest Middle East LtdÄnderung der rechtlichen Rahmenbedingungen Bahrain verabschiedet Umsatzsteuergesetz - Steuersatz von 5% gilt ab 1. Januar 2019Bahrain hat die Einführung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2019 beschlossen. Unternehmen mit Firmensitz in Bahrain müssen sich bei der bahrainischen Steuerbehörde registrieren. Ausgenommen sind Unternehmen, die einen jährlichen Mindestumsatz iHv. 37.500 BD unterschreiten oder ausschließlich sog. ‚zero taxed supplies‘ erwirtschaften.Der Regelsteuersatz liegt bei 5%. Von der Umsatzsteuer umfasst sind grundsätzlich alle Umsätze (Waren und Dienstleistungen), die innerhalb Bahrains ausgeführt werden. Mit 0% besteuert (‚zero rated supplies‘) werden u.a. der Export von Waren oder Dienstleistungen an Empfänger mit Sitz im Ausland. Nahrungs- und Lebensmittel werden größtenteils von der Umsatzsteuer ausgenommen, ebenso wie zahlreiche Finanzdienstleistungen und der Verkauf von Grundstücken. Eine umfassende Analyse der gesetzlichen Neuregelung finden Sie unter diesem LinkGerne beraten wir Sie einzelfallbezogen zu den Konsequenzen, die sich durch das bahrainische Umsatzsteuersystem für Ihre Gesellschaft ergeben und unterstützen Sie bei der laufenden Erstellung von Umsatzsteuererklärungen in Bahrain und den anderen Golfanrainerstaaten vollumfassend und aus einer Hand. Freundliche Grüsse - Best RegardsHolger OchsManaging DirectorInterGest Middle East Ltd.PO Box 500238Dubai Internet CityBld. 13, Off. 209DubaiUnited Arab EmiratesTel.:     +971 439 00 636Fax:     +971 439 08 610Email:   holger.ochs@intergest.comHomepage: www.intergest.com

Quelle: INTERGEST MIDDLE EAST LTD.

Dateien:
2018-10-30_Ochs_Bahrain_VAT.pdf