Steuerpflichtige in Belarus müssen seit dem 1. Januar 2023 die Mehrwertsteuer für nicht registrierte Einzelunternehmer abführen.
Mit dem Gesetz Nr. 230-Z vom 30 Dezember 2022 führte Belarus neue Regelungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer ein:
Belarussische Unternehmen und Einzelunternehmer müssen nun beim Kauf von Waren, Eigentumsrechten, Arbeiten und anderen Dienstleistungen von ausländischen Einzelunternehmern, die nicht bei den Steuerbehörden in Belarus registriert sind, die Mehrwertsteuer berechnen und abführen.
Die Mehrwertsteuer wird fällig, wenn der Ort der Besteuerung in Belarus liegt.


