(GTAI) Das am 23. November 2017 erlassene Präsidialdekret Nr. 7 „Über die Entwicklung des Unternehmertums“ beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative und zur Ankurbelung der Geschäftstätigkeit.
Das Dekret legt das Prinzip der Selbstregulierung der Wirtschaft und die Minimierung der Einmischung seitens des Staates fest. Die Priorität der staatlichen Aufsichtsbehörden soll künftig die Vorbeugung von Rechtsverstößen durch die Wirtschaftsakteure und nicht erst deren Ahndung werden. Außerdem wird die Lizenzierungspflicht in Teilen durch bloße Benachrichtigung seitens der Gewerbetreibenden ersetzt.
Für insgesamt 19 Tätigkeitsarten ist statt einer Lizenz nur noch eine bloße Benachrichtigung der lokalen Behörden notwendig. Dazu gehören zum Beispiel die Herstellung von Kleidung, Schuhen und Textilmaterialien, die Holzverarbeitung, die Herstellung von Nahrungsmitteln, Möbel, Verpackung, Baumaterialien sowie die Landwirtschaft und Fischerei. Das entsprechende Benachrichtigungsformular wird vom Ministerkabinett zur Verfügung gestellt. Informationen über erhaltene Benachrichtigungen werden von lokalen Behörden im Internet veröffentlicht. Die Gewerbetreibenden können ihre Tätigkeit bereits am Tag nach dem Absenden der Benachrichtigung aufnehmen.
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