Die Europäische Gemeinschaft hat mit Verordnung (EG)Nr. 1933/2006, S. 35ff) die allgemeinen Zollpräferenzen für Waren mitUrsprung in Belarus ab 21.06.2007 vorläufig zurückgenommen. Demzufolgekommt für diese Waren ab dem o.g. Zeitpunkt bei der Einfuhr in dieEuropäische Gemeinschaft der reguläre Drittlandszollsatz zur Anwendung.
Quelle: IHK-SPEZIAL International 02/2007
Quelle: IHK-SPEZIAL International 02/2007
Letzte Änderung: 31.01.2007 durch Klaus Bleibaum


