Die Regierung erschwert ausländischen Unternehmen den Rückzug aus dem Land. Dazu belegt sie deren Tochtergesellschaften mit einem Verbot zur Transaktion ihrer Anteile.
Mit der Verordnung Nr. 54 vom 23. Januar 2023 erweitert die Regierung von Belarus die Liste der ausländischen Unternehmen, die einem Transaktionsverbot unterliegen auf 1.849 Firmen und Einzelunternehmer.
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