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Vereinigte Arabische Emirate

Beteiligungsgrenze für emiratische Limited bröckelt


Eine Gesetzesänderung ermächtigt die emiratische Regierung, zukünftig Abweichungen für ausländischer Investoren der geltenden 49-prozentigen Beteiligungsgrenze zu erlauben. Möglich sind derartige Ausnahmen nur für die Rechtsform der Limited Liability Company - dem Pendant zur deutschen GmbH. Allerdings wird die emiratische Regierung nur dann von ihrem Recht gebrauch machen, wenn die Gesellschaft in einem strategisch wichtigen Markt unterwegs ist.

Eine genau Sektorliste dazu steht noch aus. Weiterführende Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link.

Quelle: GTAI - Germany Trade & Invest