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Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina: Befristete Zollvergünstigungen


Auch in 2017 gibt es befristete Zollsenkungen und Zollaussetzungen für die Einfuhr von Rohstoffen und Materialien, die für die eigene Produktion benötigt werden und auf dem eigenen Markt nicht in ausreichender Menge und Qualität beschafft werden können.

Beispiele: Schuhteile, Garne, einige Eisen- und Stahlerzeugnisse.

Ausnahmen: Ursprungswaren der Länder, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht.

Eine vollständige Warenliste sowie die formellen Vorausetzungen finden Sie auf der Internetseite.

Quelle: GTAI