direkte Bereichesauswahl

Brasilien

Brasilien - Gründung einer Einmanngesellschaft jetzt auch durch juristische Personen möglich


Seit dem 2.5.17 ist in Brasilien die Gründung einer Einmann-GmbH (empresa individual de responsabilidade limitada, EIRELI) durch eine inländische oder ausländische juristische Person möglich.

In 2011 wurde bereits die Gesellschaftsform der „Individuellen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – EIRELI) eingeführt, geregelt in Artikel 980A im brasilianischen Zivilgesetzbuch und in den Vorschriften zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedade limitada).

Bislang konnte jedoch nur eine natürliche Person Gesellschafterin einer EIRELI sein, so wurde es durch den Erlass einer normativen Richtlinie (Nr. 117/2011) vom Sekretariat für Mikro- und Kleinunternehmen im Handbuch zur Registrierung von EIRELIs festgelegt. Mit Erlass einer neuen normativen Richtlinie vom 2.3.17 (Nr. 38) ist es nunmehr erlaubt, dass auch juristische Personen eine EIRELI gründen können.

Zur Gründung einer EIRELI ist ein Mindestkapital erforderlich, dessen Höhe das 100fache des geltenden gesetzlichen Mindestlohns beträgt. Zudem muss das Mindestkapital bei Gründung eingezahlt werden. Der Firmenname muss den Zusatz „EIRELI“ beinhalten. Nicht geklärt ist bislang die Frage, ob eine juristische Person an mehreren EIRELIs beteiligt sein kann.

Quelle: GTAI - Germany Trade & Invest