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Brasilien

Brasilien – Letzte Hürden beim Carnet ATA beseitigt


Bonn (GTAI) - Ende 2017 hat die brasilianische Steuerbehörde Receita Federal do Brasil (RFB) mit Verordnung Nr. 1763 vom 21. November 2017 die Gesetzgebung zum Carnet ATA den Erfahrungen aus der Praxis angepasst.

Das Carnet kann in Brasilien schon seit Mai 2016 genutzt werden. Bis Ende 2017 gab es jedoch einige Einschränkungen. Die brasilianische Zollbehörde akzeptierte das Zollpapier für Waren aus einigen Ländern nicht, darunter die USA, Kanada und Japan. Grund dafür waren technische Regularien in der Verordnung über die Einführung des Carnets, da es anfänglich Unklarheiten über die für das Verfahren erforderliche internationale Bürgenkette gab. Dies hat die Steuerbehörde mit Verordnung 1763 geändert.

Quelle: GTAI - Germany Trade & Invest