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Tschechische Republik

Brexit: Luftverkehr nach der Übergangsphase


Das WTO-Recht gilt nicht in der Luftfahrtbranche. Sollte es hierzu kein Abkommen zwischen den Verhandlungsparteien geben, wäre die Fallhöhe also besonders hoch. Dabei ist eine Einigung alles andere als sicher.

Das Thema „Level Playing Field“ spielt in den Verhandlungsrichtlinien der EU eine wichtige Rolle, so auch in den Nummern 61 bis 67, die sich mit dem Luftverkehr befassen. Die EU wünscht sich ein umfassendes Abkommen, allerdings wird betont, dass das Vereinigte Königreich nicht die gleichen Rechte haben kann wie ein EU-Mitglied. Besonders bedeutsam wird dies für die so genannte fünfte Freiheit, nämlich das Recht, nach einem Start im Heimatland hintereinander zwei Flughäfen innerhalb der EU anzufliegen. Möglich sein soll dies nur, wenn dies im Interesse der EU ist und zusätzlich „korrespondierende Verpflichtungen“ eingegangen werden.

Quelle: GTAI