Die Bundesregierung ist ab sofort wieder bereit, die Übernahme von Garantien für Investitionen deut-scher Unternehmen in Argentinien zu prüfen.
Der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien (IMA) hat in seiner August-Sitzung in diesem Zusammenhang positiv über Garantieanträge zur Absicherung des eingesetzten Kapitals bei Investitionen in Argentinien entschieden. Die für eine Garantieübernahme erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 8. November 1993 in Kraft getretenen deutsch-argentinischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben.
Quelle: (DIA-Report Nr. 31; September 2021)


