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Schweiz

Bundesrat beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt


Der Schweizer Bundesrat hat am 24.4.2013 beschlossen, die sog. „Ventilklausel" erstmals für die alten EU-Staaten einschließlich Malta und Zypern anzurufen. Die bereits seit einem Jahr für die mittel- und osteuropäischen Staaten (außer Bulgarien und Rumänien (EU-8), für die noch ohnehin Übergangsfristen gelten) angewandte Beschränkung soll weitergeführt werden.

Aufgrund dieser im Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU enthaltenen Klausel besteht die Möglichkeit, für Aufenthaltsbewilligungen Kontingente einzuführen, falls es zu einer Erhöhung des Zuzugs von EU-Arbeitskräften von mehr als 10% des Durchschnitts der drei vorangegangenen Jahre (gerechnet ab Ablauf eines Zeitraums von fünf bis 12 Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens) kommt. In diesem Fall kann die Schweiz die Zahl der Bewilligungen auf den Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre plus 5% festsetzen.

Sind bis Ende Mai die zahlenmäßigen Voraussetzungen für die alten EU-Staaten erreicht, gilt während eines Jahres (1.6.2013 bis 31.5.2014) eine Kontingentierung von 53.700 B-Bewilligungen für Angehörige dieser Staaten. Für die Angehörigen der EU-8 Staaten ist vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 die Vergabe von B-Bewilligungen auf 2.180 beschränkt.

Kurzaufenthaltsbewilligungen sind nicht betroffen.

Weitere Informationen: Dr. Achim Kampf, Tel.: 0228/24993-415, E-Mail: achim.kampf@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht

Quelle: gtai Rechtsnews Mai 2013