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CETA: Freihandelsabkommen tritt in Kraft


Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist am 21. September 2017 vorläufig in Kraft getreten. Endgültig in Kraft tritt das Abkommen sobald die Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten den Wortlaut des Abkommens gemäß den Vorgaben ihrer jeweiligen Verfassungen ratifiziert haben.
Mit dem vorläufigen in Kraft treten, findet eine „provisorische Anwendung“ des Handelsabkommens statt. Diese umfasst weite Teile des Abkommens. Ausgenommen sind der Investitionsschutzteil sowie einzelne Kapitel und Abschnitte in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Steuern und Geistiges Eigentum.
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Quelle: Bergische IHK