Am 01.01.2008 ist das neue chinesischeKörperschaftssteuergesetz in Kraft getreten. Die im Dezember erlassenenDurchführungsbestimmungen beantworten zwar einen Teil der wichtigstenFragen, verschieben jedoch die Regelung anderer Punkte bis zum Erlassvon weiteren Richtlinien durch die Steuerbehörden. Generell wird denSteuerbehörden ein großer Ermessensspielraum fürEinzelfallentscheidungen eingeräumt.
Das Gesetz ist ein Meilenstein in der Reform der chinesischenUnternehmensbesteuerung. Es ersetzt die bisherige regionenbezogeneFörderung ausländischer Investitionen durch eine sachbezogene Förderungbestimmter Wirtschaftsbereiche. Auf ausländisch investierte Unternehmenkommen steuerliche Mehrbelastungen zu.
Hier findenSie (Suchbegriffe: China + Recht) den bfai-Artikel "China erlässtUmsetzungsrichtlinien zum reformierten Körperschaftssteuergesetz".
Quelle: IHK-SPEZIAL International 02/2008
Letzte Änderung: 06.02.2008 durch Nicole Fahlbusch


