direkte Bereichesauswahl

China

Chinesisch-Europäisches Schiedsgerichtszentrum in Hamburg


Das Chinese European Arbitration Centre („CEAC") stellt den Rahmen für ein institutionelles Schiedsgerichtsverfahren auf, das auf die Besonderheiten des Handels mit China ausgerichtet ist. Dem CEAC liegt die Vision zu Grunde, einen neutralen Streitschlichtungsmechanismus auf höchstem Niveau einzurichten, der Handel und Investitionen mit Bezug zu China für die internationale Wirtschafts- und Rechtsgemeinschaft vorantreibt und erleichtert. Mit dem Ziel, Geschäftsbeziehungen zu erhalten anstatt sie zu beenden, sollen Streitigkeiten mit Bezug zu China international und wirtschaftlich unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede gelöst werden.

Mit seinem globalen Ansatz räumt es chinesischen, europäischen und allen anderen internationalen Marktteilnehmern (aus anderen Regionen der Welt als China und Europa) gleiche Rechte ein. Dies garantiert Neutralität, insbesondere bei der Auswahl eines unparteiischen Schiedsrichters, wie es eine schweizer Reaktion auf die Gründung des CEAC ausdrücklich hervorhebt. Die CEAC Schiedsklausel eröffnet den Parteien eines Vertrages einen Weg, sich bei der Vorbereitung und der Verhandlung eines internationalen Vertrags mit unmittelbarem oder mittelbarem Bezug zu China auf einen neutralen Schiedsort zu einigen (z.B. wenn sich keine der Parteien mit einem nationalen Schiedsverfahren durchsetzen kann).

Träger des am 18.09.2008 gegründeten CEAC ist ein Verein, den die Hanseatische Rechtsanwaltskammer, die Handelskammer Hamburg sowie über 50 Rechtsanwälte und Kanzleien aus 13 Staaten gegründet haben. Mehr Informationen stehen unter der Website www. ceac.search-solution.de bereit.

Quelle: IHK Düsseldorf