Chinesischer Umwandlungssteuererlass
In der vor einigen Wochen stattfindenden China-Roadshow der Luther Rechtsanwaltschaftsgesellschaft mbH wurde in Vorträgen auch auf den lange erwarteten chinesischen Umwandlungssteuererlass (New Income Tax Treatment of Enterprise Reorganisation Rules) eingegangen, der inzwischen erlassen wurde. Von dem Umwandlungssteuererlass werden wesentliche Transaktionen und Restrukturierungen ("Umwandlungen") erfasst, wie bspw. die Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften, die Überführung der Wirtschaftsgüter, sowie die Umschuldung. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Regelungen des Umwandlungssteuererlasses rückwirkend für Umwandlungen ab dem 01. Januar 2008 gelten. Der beigefügte Newsletter stellt die Regelungen des Umwandlungssteuererlasses überblicksmäßig dar und legt ein besonderes Augenmerk auf die von dem Umwandlungssteuererlass erfassten grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgänge.


