Maßnahmen der tschechischen Regierung vom 23.03.2020
Auf die Mitarbeiter in den Bereichen: Gesundheitswesen, Sozialdienstleistungen und integriertes Rettungssystem bezieht sich die 21-Tage Regel NICHT. Diese Arbeitnehmer brauchen nicht das "Buch des Pendlers", sie müssen nicht die Häufigkeit der Übergängen erfüllen (diese Regel, dass man 3x pro Woche die Grenze überschreiten musste), müssen nicht im Ausland mindestens 21 Tage bleiben und die 14-tägige Quarantäne bezieht sich auf diese Arbeitnehmer auch nicht. D.h. diese Personen dürfen beliebig z.B. täglich (das "Buch des Pendlers" wird nicht geführt) hin und zurück.


