Neuinfektionen sorgen derzeit für lokale Einschränkungen. Das Auswärtige Amt erteilt Reisewarnung für Madrid und das Baskenland (Stand: 12. August 2020)
Von Oliver Idem | Madrid
- Neues elektronisches Formular für Flugreisende
- Vorsicht bei der Reise von spanischen Risikogebieten nach Deutschland
- Landesweite Maskenpflicht und Sicherheitsabstand
Seit dem 21. Juni ist die Einreise nach Spanien aus den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und Schengen-assoziierten Ländern wieder möglich. Zum 1. Juli wurden die Grenzübergänge nach Portugal ebenfalls geöffnet. Hinsichtlich Einreisen von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten aus Drittstaaten um.
Neues elektronisches Formular für Flugreisende
Seit dem 1. Juli 2020 müssen Flugreisende ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Die Registrierung erfolgt entweder über das entsprechende Gesundheitsportal oder die dazugehörige App. Da die Sitzplatznummer zu den Pflichtfeldern gehört, empfiehlt sich das Ausfüllen erst nach dem Erhalt der Bordkarte.
Nach dem Ausfüllen des Formulars wird ein QR-Code erzeugt, der bei der Einreise vorgezeigt und eingescannt wird. Das Formular muss für jeden einzelnen Reisenden und jede Reise ausgefüllt werden. Es steht im Gesundheitsportal zusammen mit Hintergrundinformationen auch in deutscher Sprache bereit.
Bei der Einreise kann außerdem eine kurze Gesundheitskontrolle erfolgen. Weisen Reisende eine Körpertemperatur von mehr als 37,5 Grad Celsius oder andere Auffälligkeiten auf, ist eine genauere Untersuchung möglich.
Vorsicht bei der Reise von spanischen Risikogebieten nach Deutschland
Am 12. August hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Madrid und das Baskenland herausgegeben, nachdem von dort erneut hohe Infektionszahlen gemeldet wurden. Das Robert-Koch-Institut beobachtet die Entwicklung der Fallzahlen. Bereits am 10. August zählten in Spanien Aragón, Katalonien und Navarra wegen regionaler Infektionsherde zu den Risikogebieten. Die Einstufung solcher Gebiete anhand der Infektionszahlen der vergangenen sieben Tage kann sich laufend ändern. Entsprechend ist es wichtig, die aktuelle Lage und die deutschen Quarantäne- und PCR-Testregeln im Blick zu behalten.
Landesweite Maskenpflicht und Sicherheitsabstand
Landesweit muss eine Mund-Nase-Bedeckung an öffentlichen Orten getragen werden, ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln. Nach dem Ende des Alarmzustands regeln die Autonomen Regionen das öffentliche Leben in ihrem jeweiligen Gebiet.
Die Regionen haben Informationshotlines eingerichtet. Hier können die aktuellen Besonderheiten in der jeweiligen Gebietskörperschaft erfragt werden. In Gemeinden mit hohen Infektionszahlen gehören begrenzte Öffnungszeiten oder Schließungen von Geschäften, Bars oder Clubs zu den verbreiteten Vorsichtsmaßnahmen. Zudem können Kultur- und Sportveranstaltungen abgesagt werden. Bei besonders betroffenen Orten ist auch eine vollständige Abriegelung möglich. Dann ist das Betreten und Verlassen nur aus wichtigen Gründen zulässig.
Das Angebot an internationalen und nationalen Flügen hat noch bei weitem nicht das Vorkrisenniveau erreicht. Auch Verbindungen per Zug oder Fernbus sind zwischen den meisten Städten noch immer stark reduziert und manchmal gar nicht verfügbar.
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