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Covid-19: Einschränkungen bei Einreise und Bewegung im Land


Covid-19: Einschränkungen bei Einreise und Bewegung im Land | Special | Spanien | Coronavirus

Spaniens Alarmzustand ist bis zum 9. Mai 2021 verlängert. Die deutsche Reisewarnung erstreckt sich auf das ganze Land außer auf die Kanarischen Inseln. (Stand: 15. Dezember 2020)

Von Oliver Idem | Madrid

Am 25. Oktober hat die spanische Regierung erneut den Alarmzustand ausgerufen. Dieser gilt in seiner aktuellen Fassung bis zum 9. Mai 2021. Die Präsidentinnen und Präsidenten der 17 Autonomen Regionen und der Autonomen Städte Ceuta und Melilla sind nun ermächtigt, eigene Maßnahmen zu treffen. Sie können nächtliche Ausgangssperren verhängen, Zusammenkünfte begrenzen und für ihre ganze Gebietskörperschaft oder Teile davon die Bewegungen beschränken. Durchreisen sind möglich, allerdings dürfen gesperrte Gebiete nicht zu touristischen Zwecken betreten werden. Die Autonomen Regionen haben Informationshotlines eingerichtet. Hier können die aktuellen Gegebenheiten in der jeweiligen Gebietskörperschaft erfragt werden.

Pflicht zum Mitführen eines negativen Covid-19-Tests 

Zusätzlich zum elektronischen Gesundheitsformular und der Temperaturkontrolle bei der Einreise führte Spanien zum 23. November 2020 eine weitere Regelung ein. Wer aus einem Risikogebiet auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreist, ist verpflichtet, ein negatives PCR-Covid-19-Testergebnis mit sich zu führen. Zwischenzeitlich ließ das Gesundheitsministerium auch TMA-Tests als Nachweis zu. Damit haben Reisende zwei Optionen, um die Verpflichtung zu erfüllen.

Deutschland zählt zu den Risikogebieten. Der Test darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein und muss auf Deutsch, Französisch, Englisch oder Spanisch vorliegen und mehrere Pflichtangaben enthalten. Somit verbleibt nur ein relativ kleines Zeitfenster, um sich rechtzeitig testen zu lassen und die Reisenden müssen hoffen, dass das Ergebnis rechtzeitig vor der Abreise vorliegt.

Bei Einreisen auf dem Landweg gilt die Testpflicht nicht. Stattdessen müssen aber die Regelungen aller durchfahrenen Länder befolgt werden.

Seit dem 14. November gilt bereits eine eigene Testpflichtregelung für die Kanarischen Inseln.

Ausfüllen eines Gesundheitsformulars ist Pflicht

Bereits seit dem 1. Juli 2020 müssen Flugreisende ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Die Registrierung erfolgt entweder über das entsprechende Gesundheitsportal, die dazugehörige App oder durch ein gedrucktes Formular. Die elektronische Variante spart Zeit bei der Einreise, da nur ein Code gescannt werden muss. Da die Sitzplatznummer zu den Pflichtfeldern gehört, empfiehlt sich die Registrierung erst nach dem Erhalt der Bordkarte.

Nach dem Ausfüllen des Formulars wird ein QR-Code erzeugt, der bei der Einreise vorgezeigt und eingescannt wird. Das Formular muss für jeden einzelnen Reisenden und jede Reise ausgefüllt werden. Es steht im Gesundheitsportal zusammen mit Hintergrundinformationen auch in deutscher Sprache bereit.

Einreise ohne Covid-Test kann bis zu 6.000 Euro Strafe kosten

Fluggesellschaften sollen sich vor der Abreise in Richtung Spanien das Einreiseformular beziehungsweise den erzeugten QR-Code zeigen lassen. Werden falsche Angaben gemacht, können in Spanien Geldstrafen verhängt werden. Gleiches gilt, wenn auf Verlangen der Behörden kein Test vorgewiesen werden kann. Laut dem staatlichen Sender RTVE können Strafen bis zu 6.000 Euro verhängt werden.

Bei der Einreise kann außerdem eine kurze Gesundheitskontrolle erfolgen. Weisen Reisende eine Körpertemperatur von mehr als 37,5 Grad Celsius oder andere Auffälligkeiten auf, ist eine genauere Untersuchung möglich.

Vorsicht bei der Rückreise nach Deutschland

Das Robert-Koch-Institut beobachtet die Entwicklung der Fallzahlen in Spanien. Die Einstufung solcher Gebiete anhand der Infektionszahlen der vergangenen sieben Tage kann sich laufend ändern. 

Diese Entwicklung hat auch Folgen für die Einreiseregeln von Spanien nach Deutschland. Entsprechend ist es wichtig, die aktuelle Lage und die deutschen Quarantäne- und PCR-Testregeln im Blick zu behalten. Das gilt auch für die Verordnungen der Bundesländer im Zusammenhang mit Einreisen in der Coronakrise.

Das Angebot an internationalen und nationalen Flügen hat bei weitem nicht das Vorkrisenniveau erreicht. Auch Verbindungen per Zug oder Fernbus sind zwischen den meisten Städten noch immer stark reduziert und manchmal gar nicht verfügbar. Vor dem Hintergrund der Vermeidung von Reisen ohne triftigen Grund dürfte sich an diesem Zustand im Winter erst einmal nichts ändern.

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Aktuelle Informationen zu Einreisebeschränkungen

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Quelle: GTAI