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Frankreich

Covid19: Anpassung des französischen Steuerrechts


Vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Europäische Kommission bleiben Entschädigungszahlungen aus dem Solidaritätsfonds an Unternehmen, die besonders von der Epidemie betroffen sind, steuerfei.-Diese Entschädigungszahlen gelten nicht als Umsatz.

Diese Ausnahme tritt spätestens mit der Entscheidung der Europäischen Kommission in Kraft. ...

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Quelle: Qivive