Kenia
Deckungspraxis: Positive Entscheidung für Projekt in Kenia
Der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien hat in seiner Sitzung im Februar 2018 die Deckungsmöglichkeiten für die Absicherung von Beteiligungen und Darlehen in Kenia bestätigt und vollumfänglichen Garantieschutz für das eingesetzte Kapital gewährt. Eine Absicherung der fälligen Erträge war nicht beantragt. Für dieses Land lagen seit mehreren Jahren keine Anträge zur Entscheidung vor. Weitere Details erhalten Sie unter folgendem Link:
Quelle: www.investitionsgarantien.de


