Am 19.09.2011 wurde in Berlin das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Türkei und Deutschland unterzeichnet. Das neue Abkommen wird mit Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und rückwirkend ab dem 01.01.2011 anzuwenden sein. Es ersetzt das Abkommen aus dem Jahr 1985, das nach seiner Kündigung noch bis zum 31.12.2010 anzuwenden war.
*International - länderübergreifend
Deutsch-türkisches Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet
Quelle: AHV NRW e.V.


