Devisenrecht in Malaysia gelockert
Düsseldorf (aktiencheck.de AG) - Die Malaysische Zentralbank hat die Devisenvorschriften des Landes teilweise gelockert, so die Analysten von HSBC Trinkaus & Burkhardt.
Ab heute dürften heimische Rechtspersonen mit den Banken im Land Devisengeschäfte in Fremdwährungen frei von Auflagen abschließen. Erlaubt seien dabei sowohl Kassa- als auch Termingeschäfte. Eingeschränkt bleibe indes der weiter an die Existenz eines Grundgeschäftes gekoppelte Währungstausch der Landeswährung Ringgit (MYR). Zugleich dürften Deviseninländer ihre in MYR oder einer Fremdwährung denominierten Schulden mit einem Swapgeschäft in eine andere Fremdwährung umtauschen. Allerdings dürfe dieses Tauschgeschäft für auf Ringgit lautende Verbindlichkeiten nur mit einer Bank im Inland geschehen.
Demgegenüber sei ein Swap zwischen zwei ausländischen Währungen auch mit Auslandsbanken zugelassen. Jedoch würden grenzüberschreitend weiterhin die bisherigen Auflagen und Betragsobergrenzen für Auslandskredite gelten. Diese betrage für Auslandskredite von Banken im Aggregat pro Unternehmensgruppe 100 Mio. MYR (ca. 25 Mio. EUR). Für Swaptransaktionen mit inländischen Banken fehle eine derartige Begrenzung. Zudem würden die Behörden den Banken nunmehr den Abschluss von auf Ringgit lautenden Zinsderivaten mit gebietsfremden Nichtbanken erlauben.
Quelle: HSBC Trinkhaus


