Mit den „Macron“-Verordnungen vom 22. September 2017 wurde eine Schadens-ersatztabelle eingeführt, um die von den Arbeitgebern für Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund gekündigt wurden, geschuldete Entschädigung unter Berücksichtigung der Größe des Unternehmens auf der einen Seite und des Dienstalters des entlassenen Arbeitnehmers auf der anderen Seite, zu begrenzen (Macron-Tabelle). ...
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