Vor einem Markteintritt in die USA sollten sich deutsche Unternehmen über das dortige Rechtssystem und die gesetzlichen Bestimmungen des Gesellschafts-, Steuer-, Produkthaftungs- und Aufenthaltsrechts informieren. Im US-Vertragsrecht sind die einschlägigen Präzedenzfälle zu beachten, die Gründung einer Niederlassung ist kostengünstig und unkompliziert, Schutzmaßnahmen im Hinblick auf eine Produkthaftung in den USA sind unerlässlich. ...
... Bei einem Markteinstieg in die USA entscheiden sich viele Unternehmen für die Eröffnung einer eigenen Niederlassung. Diese bietet Unternehmen erfahrungsgemäß eine höhere Gewähr für die Etablierung am wettbewerbsintensiven US-Markt. Ein Geschäftssitz in den USA signalisiert dortigen Kunden und Geschäftspartnern die Beständigkeit sowie Ernsthaftigkeit der unternehmerischen Tätigkeit, wodurch die Vertrauensbasis gestärkt und das Image der Produkte beziehungsweise Dienstleistungen verbessert wird. Besonders häufig entscheiden sich Unternehmer für die Gründung einer "Corporation", die in vielen Punkten einer deutschen Kapitalgesellschaft entspricht. ...
... Unternehmen, die Produkte in die USA importieren, sollten immer eine entsprechende Produkthaftpflichtversicherung abschließen. Nach den Regelungen können fehlerhafte Produkte erfahrungsgemäß hohe Schadensersatzforderungen mit sich bringen. Den Grundsätzen der US-Produkthaftung entsprechend haftet jedes Unternehmen, welches an der Herstellung oder am Vertrieb eines fehlerhaften Produktes beteiligt war. Die hohen Schadensersatzforderungen resultieren insbesondere aus den "Punitive Damages". ...
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