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Frankreich

Dienstleistungen erbringen in Frankreich


... Ein deutscher Dienstleister, der in Frankreich vorübergehend einen (oder mehrere) Aufträge durchführen möchte, ohne sich dort niederlassen zu wollen, muss grundsätzlich prüfen, ob die von ihm angebotene Dienstleistung in Frankreich unter einen reglementierten Beruf im Sinne der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) fällt. Das ist dann der Fall, wenn der Berufszugang und die Berufsausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden oder die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist. Hierzu zählen in Frankreich unter anderem Freiberufler wie Apotheker, Architekten, Ärzte, Hebammen, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Aber auch viele andere Berufe gehören dazu, beispielsweise Klempner, Konditor oder Mechaniker. ...

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Quelle: gtai