direkte Bereichesauswahl

Türkei

Doppelbesteuerungsabkommen


Das Abkommen zwischen der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ist am 19.09.2011 unterzeichnet worden. Es muss noch ratifiziert und im Bundesgesetzblatt Teil II veröffentlicht werden. Das Abkommen soll rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft treten. (gtai)

Quelle: gtai