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DSGVO: Was ändert sich bei Datentransfers nach Japan?


Die Europäische Union und Japan haben am 17.07.2018 mit dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über ein angemessenes Datenschutzniveau den Weg für die Schaffung des weltweit größten Raums für sicheren Datenverkehr geebnet. Die getroffene Vereinbarung sieht vor, die jeweiligen Datenschutzniveaus, also die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den japanischen “Act on Protection of Personal Information” (APPI) gegenseitig als gleichwertig anzuerkennen. Dieser Angemessenheitsbeschluss soll im Herbst dieses Jahres von der EU Kommission und gleichzeitig von der japanischen Datenschutzbehörde (PPC) angenommen werden.

Referenzen:

1) EU:   http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4501_de.htm
2) PPC: https://www.ppc.go.jp/files/pdf/300717_pressstatement2.pdf

Lesen Sie den Artikel "Die 10 am häufigsten gestellten Fragen zur DSGVO" hier

Hinweis: Die obigen Informationen dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung durch einen Anwalt ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt.

Quelle: DJW/Dr. Hermann Gumpp (Geschäftsführer, Enobyte GmbH)