(DIHK) Am 6. Juli 2017 ist in Brüssel der Durchbruch für das EU-Japan Freihandelsabkommen geglückt. Es wird erwartet, dass die nun noch nötigen Detailverhandlungen bis Jahresende abgeschlossen werden, so dass ein Inkrafttreten bereits 2019 möglich wäre. Bereits seit 2013 verhandeln beide Seiten über das umfangreiche Abkommen. Das Freihandelsabkommen betrifft fast 30 Prozent der Weltwirtschaft und über 30 Prozent des Welthandels. So werden nach einer Studie der Bertels-mann Stiftung die Exporte der EU nach Japan zwischen 61 Prozent bis 162 Prozent steigen (Vergleichsjahr 2014) – je nachdem, wie ambitioniert die Inhalte des Freihandelskommens ausgestaltet und vor allem nicht-tarifäre Handelshemmnisse reduziert werden. Deutschland könnte auf der Basis von Daten aus 2014 von einem BIP-Wachstum von 0,7 Prozent oder 20 Mrd. Euro ausgehen und würde damit die höchsten absoluten Zugewinne aller EU-Staaten erzielen. Dabei werden besonders gute Zuwächse für die Pharmazie-, Lebensmittel-, Tabak- sowie Automobilindustrie erwartet. Auf japanischer Seite konzentrieren sich die Vorteile auf die Computer- und Elektronikindustrie. Der Maschinen-bau- und Automobilsektor profitieren ebenfalls. Eine aktuelle Geschäftsklimaumfrage der AHK Japan kommt zu dem Ergebnis, dass 54 Prozent der deutschen Unternehmen in Japan positive bis sehr positive Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit erwarten.
Ein ausgewogenes und umfangreiches Abkommen, das europäische Schutzstandards sichert und auch mittelstandsfreundlich ausgestaltet ist, wäre also für beide Seiten vorteilhaft. Die EU täte nun gut daran, den Kurs fortzusetzen und mit weiteren wichtigen Partnern wie etwa Mercosur, Mexiko oder den ASEAN-Ländern nachzuziehen.


