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Durchsetzung von Forderungen in Osteuropa


Verfahren in mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern sind generell äußerst langwierig / Von Dieter Südhofen

KÖLN (Dow Jones)--Mit der fortschreitenden EU-Erweiterung werdenEngagements im Ausland für immer mehr Unternehmen interessant. Dieskann neben zahlreichen Chancen jedoch auch Risiken mit sich bringen.Vor allem in Bezug auf die Zahlungsmoral und die Regelungen derjeweiligen Rechtssysteme zur Forderungsdurchsetzung gibt es auch ingeographisch nahen Gebieten teilweise erhebliche Unterschiede zumgewohnten heimischen Recht. So kann beispielsweise die Verjährungsfristin Polen bei nur zwei Jahren liegen, während offene Forderungen inLettland, Litauen und Rumänien erst nach zehn Jahren verjähren. InUngarn muss der Schuldner mindestens einmal jährlich nachweislich perEinschreiben, persönlicher Übergabe oder auf ähnliche Weise gemahntwerden, damit sich die dort gültige fünfjährige gesetzlicheVerjährungsfrist um weitere fünf Jahre verlängert, anderenfallsverjährt die Forderung nach fünf Jahren.

Ein weiteres Problem ist die schnelle Durchsetzung überfälligerForderungen. Verkürzte Gerichtsverfahren, wie das gerichtlicheMahnverfahren in Deutschland, sind nicht in allen Ländern möglich - zumBeispiel in Slowenien und Ungarn. Noch langwieriger können eigentlichnormale Verfahren sein. Besonders das bulgarische Gerichtsverfahrengilt aufgrund der gesetzlichen Vorschriften als schwerfällig. Es kannausgesetzt werden, wenn eine Partei aufgrund einer nichtordnungsgemäßen Vorladung oder plötzlicher Erkrankung nicht erscheint.Jede Aussetzung verlängert den Prozess dabei um etwa vier Monate, sodass die durchschnittliche Verfahrensdauer daher zwei bis drei Jahrebeträgt. Insbesondere in Slowenien sind gerichtliche Verfahren äußerstlangwierig. Hier kann es bis zu vier Jahre dauern, bis einrechtskräftiger Titel zur Pfändung vorliegt. Das Problem: Oftmals gibtes dann beim Schuldner kein verwertbares Vermögen mehr.

Bei Auslandsgeschäften ist es daher von Bedeutung, im Falle vonForderungsausfällen zu wissen, an wen man sich wenden kann.Grundsätzlich bieten beispielsweise die AuslandshandelskammernInformationen und Hilfestellungen bei Geschäften im jeweiligen Land an.Zur Durchsetzung offener Forderungen empfiehlt es sich, zusätzlich einprivates Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Die Betreuung kann dabeisowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Mahnverfahrenumfassen.

Das außergerichtliche Verfahren konzentriert sich auf das jeweilslandesübliche Mahnverfahren. Die Vorteile der Forderungsdurchsetzungdurch ein ortsansässiges Inkasso-Unternehmen sind dabei vielfältig.Entscheidend ist vor allem, dass der jeweilige Partner sich imbetreffenden Land auskennt und mit den gegebenen Strukturen umzugehenweiß. Meist sind die dabei anfallenden Kosten gering, da zunächstversucht wird, die Forderung außergerichtlich durchzusetzen. Zudemkönnen Gläubiger von der Erfahrung des Inkasso-Dienstleistersprofitieren. Letzterer sollte im Idealfall international aktiv sein, umeine optimale Betreuung bieten zu können.

Bei Creditreform, einem national wie international vertretenenInkasso-Unternehmen, kann sich der Gläubiger an die zuständigeNiederlassung in Deutschland wenden und wird von dort aus betreut.Zusätzlich kann Creditreform durch eine internationaleWirtschaftsauskunft bereits im Vorfeld des Inkasso-Verfahrensüberprüfen, ob der säumige Geschäftspartner überhaupt solvent ist undsomit eine Chance auf die Realisierung der offenen Forderung besteht.

Vor Vertragsabschluss sollte daher immer ausgelotet werden, wiesich die gesetzlichen Vorschriften im jeweiligen Land gestalten. Fallses tatsächlich zum Forderungsausfall kommt, sind die rechtlichenMöglichkeiten dann bekannt und die Forderungsdurchsetzung kann ohneZeitverzug beginnen.

Der Autor ist seit 1989 im Verband der Vereine Creditreform inNeuss tätig und derzeit Mitglied der Geschäftsleitung, zuständig fürden Unternehmensbereich Ausland. Seit 1995 ist Dieter Südhofen außerdemGeneralsekretär von Creditreform International, der Dachorganisationder Creditreform-Gesellschaften in derzeit 19 Ländern.

Quelle: Dow Jones News GmbH/NfA 7.2.07


Letzte Änderung: 08.02.2007 durch Klaus Bleibaum