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Russland

EAWU (Russland): Akzeptanz von elektronischen Ursprungszeugnissen


In der Vergangenheit haben den DIHK immer wieder Hinweise erreicht, dass einige Zollstellen in den Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), insbesondere Russland, elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse (eUZ) nicht anerkennen. Vor diesem Hintergrund hat der DIHK die EAWU und die russische Zollverwaltung (Federal Customs Service, FCS) noch einmal offiziell über den Prozess der eUZ-Ausstellung und die Möglichkeit der eUZ-Verifizierung informiert. Nun ist die EAWU der Bitte des DIHK nachgekommen und hat das eUZ-Verifizierungsportal der deutschen IHK-Organisation in die Liste der offiziell anerkannten, drittländischen eUZ-Verifizierungsportale aufgenommen.

Die Liste mit dem Titel “Электронные базы данных сертификатов о происхождении” finden Sie auf der Website der EAWU. Außerdem hat die EAWU die russische Zollverwaltung FCS informiert.

Quelle: DIHK