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Frankreich

Eigentumsvorbehalt im Konkursverfahren - Ansprüche sind beim Verwalter geltend zu machen


Ein Lieferant verkaufte seine Produkte, die vom Käufer zum größten Teil weiter veräußert wurden, unter Eigentumsvorbehalt. In der Folge wurde beim Käufer ein Konkursverfahren eingeleitet. Weder die Rechnungen des Lieferanten noch die des Käufers waren in der Zwischenzeit beglichen worden. ...

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Quelle: Coffra