Rödl&Partner weist u.a. auf diese wichtigen Punkte hin, die auf Einhaltung der Sanktionen zu prüfen sind:
- Unternehmen müssen eine Analyse aller in der Vergangenheit geschlossenen „russischen“ Verträge auf eine eventuelle Beteiligung von Personen aus der Sanktionsliste durchführen. Dies beinhaltet auch die Prüfung hinsichtlich beispielsweise Subauftragnehmern oder Agenten, die im Interesse dieser Personen handeln.
- Auch eine mögliche vorzeitige Vertragskündigung, etwa auf Grund höherer Gewalt, sollte geprüft werden. Dies liegt in erster Linie daran, dass alle Abrechnungen mit diesen Geschäftspartnern unter die festgelegten Verbote fallen. Die Konsequenzen der vorzeitigen einseitigen Kündigung solcher Verträge sind gemäß dem anwendbaren Recht oder, falls kein anwendbares Recht vereinbart wurde, den Kollisionsnormen des russischen Rechts zu analysieren.
- Zusätzlich ist die Frage der möglichen Anwendung von Versicherungs- bzw. Absicherungsinstrumenten für die genannten Rechtsgeschäfte zu prüfen. Parallel sollte untersucht werden, ob Sondergenehmigungen für die Erfüllung von bestimmten Rechtsgeschäften eingeholt werden können, falls dies durch die Gesetzgebung der Staaten, die die Sanktionen verhängt haben, zulässig ist.
Zusammenfassend ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Analyse der bereits bestehenden Rechtsverhältnisse mit ausländischen und russischen Partnern als auch die sorgfältige Auswahl und Überprüfung neuer Geschäftspartner von großer Wichtigkeit sind.
Kontakt: Oleg Zhabinski, Jurist (Russland), Tel.: +7 (495) 933 51 20, E-Mail: oleg.zhabinski@roedl.pro ODER Alexander Yudovich, Jurist / Steuerberater (Russland), Tel.: +7 (495) 933 51 20, E-Mail: alexander.yudovich@roedl.pro


