Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima am 11.03.11 wurde die Kommission darüber unterrichtet, dass die Radionuklidgehalte bestimmter Lebensmittelerzeugnisse mit Ursprung in Japan die in Japan für Lebensmittel geltenden Grenzwerte überschreiten.
Die EU-Kommission erließ daraufhin die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 297/2011 vom 25.03.11 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist.
Diese Verordnung wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 961/2011 der Kommission ersetzt, die später wiederum durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 284/2012 der Kommission ersetzt wurde.
Die japanischen Behörden haben vor kurzem häufige Überschreitungen der Höchstgehalte bei auf Holzstämmen gezüchteten Shiitake-Pilzen in der Präfektur Iwate gemeldet. Ferner überschritten auch einige Farn- und Fischproben aus Iwate die Höchstgehalte.
Iwate gehört nicht zu den Präfekturen der betroffenen Zone, in der sämtliche Lebens- und Futtermittel, die aus einer dieser Präfekturen stammen, vor der Ausfuhr in die Union kontrolliert werden müssen.
Angesichts dieser jüngsten Feststellung sollte Iwate in die betroffene Zone aufgenommen werden.
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 284/2012 wird daher mit der Verordnung (EU) Nr. 561/2012 der Kommission (ABL „L 168 vom 28.06.12“) geändert.


