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Vereinigte Arabische Emirate

Einfuhr von Waren für Messen und Ausstellungen


Um Messe- und Ausstellungswaren temporär in die Vereinigten Arabischen Emirate einzuführen müssen Sie zum Verfahren der verübergehenden Verwendung angemeldet werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: die Hinterlegung einer Sicherheit oder die verübergehende Verwendung mit einem Zollpassierscheinheft.

Nähere Informationen finden Sie im angehängten Artikel.

Quelle: GTAI Germany Trade & Invest