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Schweiz

Einhaltung der Meldepflichten wird verstärkt kontrolliert


Nach Informationen der HandelskammerDeutschland-Schweiz haben die Schweizer Zollbehörden in den letztenMonaten verstärkt die Einhaltung der Meldepflichten bei Tätigkeiten inder Schweiz kontrolliert. Dabei wird der Begriff Baunebengewerbeoffensichtlich sehr weit gefasst, und Tätigkeiten, die man zunächst garnicht dem Baunebengewerbe zuordnen würde, werden dadurch vom ersten Tagder Arbeitsaufnahme an meldepflichtig. Vorsicht ist bei allen Arbeitengeboten, die im entferntesten Sinne mit der Einrichtung von Gebäuden imZusammenhang stehen. Bei Nichteinhaltung der Meldepflichten drohenGeldstrafen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die HandelskammerDeutschland-Schweiz zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist die Leiterinder Rechtsabteilung, Frau Dr. Marion Viol. Tel.: ++41-44-283 6178;E-Mail: marion.viol@handelskammer-d-ch.ch
Quelle: www.heilbronn.ihk.de/information/infothek
/anzeige_doc.asp?id=7976&matrix=21
Weitere Informationen zum Thema unter:
www.osec.ch/bauleistung/switzerland04_de.pdf
www.bfm.admin.ch/fileadmin/user_upload/Themen_deutsch/Auslaender
/Arbeitsmarkt/meldepflichtige/meldevorschriften_d.pdf


Letzte Änderung: 10.04.2006 durch Klaus Bleibaum